(Unternehmer/Gewerbetreibende)
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der ratiotec GmbH & Co. KG

 

 

§ 1       Geltung der Bedingungen


Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der Firma ratiotec GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Schneider, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 8299, Steuer-ID:DE 229 630 111 - nachfolgend ratiotec genannt - ein Vertrag zustande.

 

§ 2       Vertragspartner


Ratiotec richtet das Angebot von Waren ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.

Sollte ratiotec nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ist, so behält sich ratiotec vor, den Rücktritt vom Vertrag binnen einer angemessenen Frist zu erklären.

 

§ 3       Angebot und Vertragsabschluss


Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an ratiotec ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Waren können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Waren zustande.

 

§ 4       Produktbezogene Angaben


Hinsichtlich der im Onlineshop enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und in anderen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Masse, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behalten wir uns handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Kunde Ansprüche daraus herleiten kann. Abbildungen, Zeichnungen, Masse und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

 

§ 5       Preise


Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstellung und Einweisung und Umsatzsteuer.

 

§ 6         Gefahrenübergang und Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen, Teillieferungen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
  2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) auf den Besteller über.
  3. Transportschäden sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, spätestens am 3. Tag nach der Anlieferung beim Transportführer und Absender zu melden. Spätere Reklamationen können aufgrund versicherungsrechtlicher Vorschriften nicht berücksichtigt werden.
  4. Wenn der Versand, die Zustellung oder Abholung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

 

§ 7         Zahlung

  1. Ein Zahlungsziel gewährt ratiotec nur nach positiver Bonitätsprüfung. Eine Zahlung mit Wechseln ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Diskont- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Alternativ kann der Käufer der ratiotec ein SEPA-Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Sollte dieser Tag kein Banktag sein, erfolgt der Einzug am nächsten Banktag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch ratiotec verursacht wurde.
  3. Vom 1. Tag ab Fälligkeit der Rechnung kommt der Käufer auch ohne besondere Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, entweder Zinsen in einer Höhe von 9 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder Zinsen in Höhe des uns für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten berechneten Zinssatzes – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer – in Rechnung zu stellen.
  4. Ist der Käufer in Verzug geraten sind die Kosten der Beauftragung eines Inkassounternehmens (z. B. Auftragsgebühren und Erfolgsprovisionen) vom Schuldner zu zahlen.
  5. Der Käufer ist nur dann berechtigt, die nach diesen Geschäftsbedingungen oder sonstigen fälligen Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, oder die Aufrechnung zu erklären, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 

§ 8         Garantie und Garantiebedingungen

  1. Ratiotec gibt auf alle elektronischen Produkte eine Garantie von 3 Jahren (ausgenommen Produkte mit Kaufdatum vor dem 01. August 2018 = 2 Jahre / Coinsorter CS 50 & Produkte der Marke Kenwood = 2 Jahre).
  2. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Seriennummer am Gerät muss lesbar sein.
  3. Es liegt im Ermessen von ratiotec, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Garantie Reparaturen müssen von ratiotec Fachhändlern oder ratiotec Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Händlern durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.
  5. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und/oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Geräts zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die kosten für solche Veränderungen  sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.
  6. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
    1. Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen,
      insbesondere durch Verschmutzung;
    2. Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
    3. Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation;
    4. Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von
      ratiotec nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.
  7. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.
  8. Soweit rechtlich zulässig, werden Mängelansprüche ausgeschlossen. Dem Käufer stehen nur die Rechte aus der vorstehend genannten Garantie zu.
  9. Bei elektronischen Geräten, die die Echtheit von Banknoten testen, kann eine Gewähr für die Echtheit einer Note nach Prüfung durch das Gerät nicht übernommen werden. Aussagen wie „100% zuverlässige Falschgeldprüfung“ oder „100% zuverlässige Falschgelderkennung“ bei Produkten auf der Website sowie in Katalogen, auf Datenblättern und anderen Präsentationen, beziehen sich auf den letzten Falschgeldtest der Europäischen Zentralbank (EZB), der mit dem Gerät durchgeführt wurde. Beschädigte Noten sind von der Prüfung ausgenommen. Bei anderen Geräten zur Falschgelderkennung kann keinerlei Garantie für die Echtheitsprüfung übernommen werden. Eine Haftung kann daher in allen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen werden.

 

§ 9         Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen der Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer ab.
  3. Der Käufer ist, sofern er sich nicht im Verzug befindet, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus einer Verarbeitung entstehenden Produkte nur unter Vereinbarung eines den Eigentumsvorbehalts des Verkäufers sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
  4. Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis veräußert, erfasst die Abtretung jene Forderung nur in Höhe des Preises für die vom Verkäufer gelieferte Ware. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherungsmittel die zu sichernde Forderung um mehr als 20 %, verpflichtet sich der Verkäufer zur Freigabe des
    übersteigenden Betrages.

 

§ 10       Sicherheitsleistungen

Sofern uns nach Vertragsabschluss Tatsachen über die Person oder die geschäftlichen Verhältnisse der Besteller bekannt werden, die die Abwicklung des Vertrages und insbesondere die pünktliche Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir dürfen auch die Auftragserfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigern.


 

§ 11       Haftung

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, unter Berücksichtigung des Folgenden: Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet er bei jedem schuldhaften Handeln; Für sonstiges Pflichtverletzungen durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) auch für einfache Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, der Verkäufer oder seine leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

 

§ 12       Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners

Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Die (Einkaufs-)Bedingungen der Abnehmer gelten nur insoweit, als diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht widersprechen.

 

§ 13       Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche – soweit unsere Besteller Vollkaufleute sind – ist Essen.
  2. Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendbarkeit des einheitlichen, internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

§ 14       Vertragserhaltung


Sollte ein Teil der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Teile davon nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige und wirtschaftlich gleichwertige Regelung, die die unwirksame ersetzen soll, zu vereinbaren. – Soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende Vereinbarung.

 

§ 15       Ungültigkeit früherer Bedingungen


Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle unsere vorangegangenen Bedingungen ungültig.

 

Essen, im November 2020

 

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